Brauerei Jena
Thüringen
  
Am 24. April 1332 verlieh die Landgräfin Elisabeth von Thüringen der Stadt Jena das Recht Bier zu brauen.
Diese beurkundete Befreiung der Stadt vom Bierzins ist die erste urkundliche Erwähnung des Jenaer Bieres.
Allerdings dürfte das Braugewerbe bereits einige Jahrzehnte vorher ausgeübt worden sein.
Ein Gemeindebrauhaus wird jedenfalls im 14. Jahrhundert noch nicht erwähnt.
Vielmehr ist anzunehmen, daß die Bürger in ihren Häusern brauten.
Ein grundlegender Wandel in der Bierproduktion vollzog sich im 16. und 17. Jahrhundert.
Dies hing einmal mit dem Rückgang des Jenaer Weinanbaus und zum anderen mit der
Gründung der Universität (1558) zusammen.
In dieser Zeit wurden in Jena zwei Gemeindebrauhäuser errichtet. Außerdem gab es ein akademisches Brauhaus.
1570 erhielt die Universität noch das "Rosen"-Privileg. Es beinhaltete die Befreiung aller in der
Universitätsschenke "Rose" verkauften Getränke von der Tranksteuer.
Ende des 17. Jahrhunderts entstand eine weitere Brauerei in der Stadt, das "Fürstliche Brauhaus".
1725 wurde der Ausschank und der Verkauf von Bier in den Häusern der Bürger verboten und
gemäß der Brauordnung für die Stadt Jena vom 22. Februar 1831 der Ausschank endgültig
in öffentliche Lokale verlegt.
Um 1870-80 gab es in Jena 52 Gastwirtschaften.
  
 

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