Brauerei Jena
Thüringen
Am 24. April 1332 verlieh die Landgräfin
Elisabeth von Thüringen der Stadt Jena das Recht Bier zu brauen.
Diese beurkundete Befreiung der
Stadt vom Bierzins ist die erste urkundliche Erwähnung des Jenaer
Bieres.
Allerdings dürfte das Braugewerbe
bereits einige Jahrzehnte vorher ausgeübt worden sein.
Ein Gemeindebrauhaus wird jedenfalls
im 14. Jahrhundert noch nicht erwähnt.
Vielmehr ist anzunehmen, daß
die Bürger in ihren Häusern brauten.
Ein grundlegender Wandel in der
Bierproduktion vollzog sich im 16. und 17. Jahrhundert.
Dies hing einmal mit dem Rückgang
des Jenaer Weinanbaus und zum anderen mit der
Gründung der Universität
(1558) zusammen.
In dieser Zeit wurden in Jena zwei
Gemeindebrauhäuser errichtet. Außerdem gab es ein akademisches
Brauhaus.
1570 erhielt die Universität
noch das "Rosen"-Privileg. Es beinhaltete die Befreiung aller in der
Universitätsschenke "Rose"
verkauften Getränke von der Tranksteuer.
Ende des 17. Jahrhunderts entstand
eine weitere Brauerei in der Stadt, das "Fürstliche Brauhaus".
1725 wurde der Ausschank und der
Verkauf von Bier in den Häusern der Bürger verboten und
gemäß der Brauordnung
für die Stadt Jena vom 22. Februar 1831 der Ausschank endgültig
in öffentliche Lokale verlegt.
Um 1870-80 gab es in Jena 52 Gastwirtschaften.
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